(Ablauf)
Energieberatung
Effizienzexperte für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Baudenkmäler
Energieberater BAfA und KfW
Energieauditor und DENA Sachverständiger
Baugutachter
Erstgespräch und Vor-Ort-Besichtigung
Grundlegend beginnt das mit der Inaugenscheinnahme am Objekt und einhergehend das Erfassen der Wünsche der Bauherren.
Eine Energieberatung beginnt mit dem Erstgespräch und der Vor-Ort-Besichtigung, bei der der Ist-Zustand des Gebäudes erfasst wird. Anschließend erfolgt die Datenanalyse und Berichtserstellung mit konkreten Sanierungsempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Zum Abschluss werden die Ergebnisse präsentiert, Fördermöglichkeiten aufgezeigt und auf Wunsch bei der Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen unterstützt.
Entwicklung eines Maßnahmenplans
Bei jeder Energieberatung ist der Maßnahmenplan, auch individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) genannt, das wichtigste Ergebnis. Hierin werden konkrete Verbesserungsvorschläge gemacht, mit denen sich die Energieeffizienz des Gebäudes steigern lässt.
Für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans durch die Energieberatung erhalten Sie einen vergleichsweise hohen Förderbetrag. Damit will das BAfA Eigentümer dazu ermuntern, energieeffiziente Modernisierungen vorzunehmen.
In diesem Maßnahmenfahrplan werden dann die Schritte hervorgehoben, mit denen am ehesten Energie eingespart wird. Dabei geht es letztlich auch um die Setzung von Prioritäten. So sollte beispielsweise zunächst die Dämmung erneuert werden, bevor man die Heizungsanlage ausgetauscht, damit letztere auf die neuen Bedingungen optimiert werden kann.
Welcher Sanierungsfahrplan sinnvoll ist, hängt außerdem von der angestrebten Haltedauer der Immobilie im Eigentum ab. Möchten Sie das Gebäude nach zehn Jahren verkaufen, werden Sie Maßnahmen zuerst umsetzen wollen, die sich frühzeitig amortisieren. Nur so lässt sich eine entsprechende Wertsteigerung für den späteren Verkauf auf dem Markt erzielen.
Ein weiterer Vorteil an einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsplan ist übrigens, dass Sie bei der tatsächlichen Modernisierung weitere Zuschüsse bekommen. Neben der einfachen Förderung für bestimmte Projekte wie den Austausch der Heizung oder den Anschluss von Photovoltaik bekommen Sie dann zusätzliche Gelder bewilligt.
Fördermöglichkeiten und Finanzierungsberatung
Zunächst einmal wird die Energieberatung selbst vom BAfA gefördert. Pfad A wird das Anliegen zusammen mit einem Angebot beim Bundesamt einreichen und innerhalb relativ kurzer Zeit eine Bestätigung erhalten. Die maximale Förderung beträgt hier 50 Prozent des Honorars und wird direkt an den Bauherren ausgezahlt.
Neben diesen Zuschüssen werden Fördermittel für jede einzelne Maßnahme bewilligt. Diese liegen ohne individuellen Sanierungsplan meist bei 15 Prozent und können durch die Energieberatung um weitere fünf Prozent erhöht werden.
Ihr iSFP ist fertig, aber der nächste Schritt fehlt?
Wo andere aufhören, legen wir los – wir machen aus Theorie greifbare Praxis:
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Zu den wichtigsten Förderprogrammen zählt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie besteht aus drei Teilen und zielt auf Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) ab. Administriert werden diese Programme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das BEG-Programm löste 2021 die vorherigen Förderungen KfW 151 (Effizienzhaus) und KfW 152 (Einzelmaßnahmen) ab. In diesem Rahmen erhalten Sie von der KfW den BEG-Kredit zu günstigen Konditionen, um die energieeffiziente Sanierung bestmöglich umsetzen zu können.
Für die Sanierungen zu einem Effizienzhaus 40 der EE-Klasse können Sie nach der Energieberatung mit bis zu 75.000 Euro Zuschuss rechnen. Für Neubauten und den Kauf von Effizienzhäusern wurde das Programm 2022 eingestellt.
Auf Wunsch erstellen wir mittels 3-D-Scann ein Aufmaß vom Gebäude und erzeugen dazu gehörende Baupläne per PDF. Auch wird aus diesem Plan stand die Heizlast berechnet, sowie der hydraulische Abgleich. Diese beiden Berechnungen dienen dem Fachbetrieb Heizung / Sanitär als Grundlage die optimale Heiztechnik zu verbauen.
Fachplanung und Baubegleitung
Phase 1: Planung und Beratung
- Erstgespräch und Bedarfsanalyse: Sie besprechen Ihre Ziele und Wünsche mit dem Energieberater.
- Datenerfassung: Der Berater nimmt alle relevanten Daten vor Ort auf, einschließlich Bausubstanz, Anlagentechnik, Fenster und Türen.
- Bestandsanalyse: Der IST-Zustand wird analysiert und Schwachstellen werden identifiziert.
- Konzeptentwicklung: Der Berater erstellt einen Maßnahmenkatalog mit Kostenschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
- Fördermittelantrag: Der Energieberater unterstützt bei der Beantragung von Zuschüssen, sofern er dafür qualifiziert ist.
- Erstellung des Energieberatungsberichts: Alle Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst.
Phase 2: Baubegleitung
- Überwachung: Der Berater kontrolliert die Baustelle regelmäßig, um die fachgerechte Ausführung der Arbeiten zu prüfen.
- Dokumentation: Der Fortschritt der Arbeiten wird detailliert dokumentiert.
- Qualitätssicherung: Bei Abweichungen werden die Auswirkungen geprüft und gegebenenfalls Korrekturen besprochen.
- Abnahme der Maßnahmen: Der Berater nimmt die umgesetzten Arbeiten ab und prüft, ob die Qualitäts- und Effizienzziele erreicht wurden.
Phase 3: Abschluss
- Erstellung von Nachweisen: Der Berater stellt alle notwendigen Dokumente für die Förderstellen zusammen und unterstützt bei der Auszahlung der Fördermittel.
- Abschlussbericht: Ein abschließender Bericht fasst die gesamte Maßnahme zusammen und enthält Hinweise zur Gewährleistung.
- Einweisung: Bei technischen Anlagen gibt es eine Einweisung in die neue Regelungstechnik und das energiesparende Nutzerverhalten.


